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- Erstellungsdatum 04.09.2023
- Zuletzt aktualisiert 18.06.2024
Grundsätze der Leistungsbewertung
Die Grundsätze der Leistungsbewertung an der RSE basieren auf den gesetzlichen Grundlagen, die im Schulgesetz NRW, der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Sekundarstufe 1, der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Gymnasiale Oberstufe, sowie den entsprechenden Ausführungen im Kapitel 5 (Sekundarstufe I) bzw. Kapitel 3 (Sekundarstufe II) der Kernlehrpläne ausgewiesen sind. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben in der BASS zur individuellen Förderung zu beachten.