Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft ist die Elternvertretung der Schule. Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel dreimal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule informieren und berät darüber. Informationen der Schulleitung können über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, werden vorher in der Schulpflegschaft beraten und besprochen.
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort sitzen an unserer Schule je neun Vertreter der Eltern, der Schüler und der Lehrer. Hier gibt es die Möglichkeit, Dinge an unserer Schule zu ändern und die Zukunft unserer Schule mitzugestalten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird. Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist deshalb die Wahl der Elternvertreter für die Schulkonferenz.
Die Schulpflegschaft ist auch durch zwei Delegierte im Landeselternrat der Gesamtschulen in NRW vertreten. Der Landeselternrat vertritt Anliegen der Gesamtschuleltern gegenüber dem Ministerium, dem Landtag und den Schulaufsichtsbehörden und ist ein gutes Forum für Kontakte zu anderen Schulen.
Robert-Schuman-Europaschule
c/o Schulpflegschaft
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